Steuerrecht : Tier-Sitter als „haushaltsnahe Dienstleistung“
Tierbesitzer können einen Teil ihrer Ausgaben für Tierbetreuer als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Dies hat nun auch das Finanzgericht Hessen bestätigt.
Tierbesitzer können einen Teil ihrer Ausgaben für Tierbetreuer als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen. Dies hat nun auch das Finanzgericht Hessen bestätigt.