Geschützte Arten : Behörden haben Ermessensspielraum
Das Problem ist so alt wie das Artenschutzrecht: Wer Exemplare besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten besitzt, muss die Besitzberechtigung nachweisen – also die rechtmäßige Herkunft der Tiere.
Das Problem ist so alt wie das Artenschutzrecht: Wer Exemplare besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten besitzt, muss die Besitzberechtigung nachweisen – also die rechtmäßige Herkunft der Tiere.