Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Schadensersatzklage von fünf ZZF-Mitgliedern gegen die EU wegen des Importverbots von Wildvögeln zurückgewiesen. Der ZZF hatte die Mitglieder bei der Amtshaftungsklage unterstützt. Nach dem faktischen Importstopp für Wildvögel aufgrund von EU-Verordnungen seit 2005 haben europäische Vogelhändler massive Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. Das Gericht ist jedoch zu der Überzeugung gelangt, dass der Kommission im vorliegenden Fall kein rechtswidriges Verhalten vorzuwerfen sei.
Wildvogelimport-Verbot: Europäisches Gericht weist Schadensersatzklage ab
| ZZA Redaktion
Das Europäische Gericht in Luxemburg hat die Schadensersatzklage von fünf ZZF-Mitgliedern gegen die EU wegen des Importverbots von Wildvögeln zurückgewiesen.