Schon seit 20 Jahren bietet der VDA (Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V. gegr. 1910) für seine Mitglieder Schulungen an, die vorhandene Kenntnisse vertiefen oder neues Wissen vermitteln helfen. Seit 2007 arbeitet die DGHT (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V.) gemeinsam mit dem VDA, im Bereich der Wissensvermittlung unter dem Dach der VDA/DGHT GbR, gemeinsam für eine fachlich fundierte Tierhaltung und bietet neben den Schulungen für die Hobbyaquarianer und- terrarianer auch die Sachkundeschulungen und Prüfungen nach §11 TSchG an.
Jedes Jahr werden an zugelassene Sachkundezentren zu verschiedenen Terminen diese Schulungen und Prüfungen durchgeführt. Wer sich dazu informieren möchte, kann sich auf der Webseite www.sachkundenachweis.de die aktuellen Termine der Zentren und ein Anmeldformular herunterladen.
Die Schulungen umfassen die Wissensgebiete Tierschutz, Artenschutz, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen für den Zoofachhandel, Wasserpflege, Wasserchemie und -biologie, Anatomie, Physiologie und Biologie, Struktur und Pflege von Verkaufsanlagen, Handling und Pflege der Tiere. Der zweittägige Unterricht für die §11 Sachkunde besteht aus wechselnden Einheiten von Frontalunterricht, Gruppenarbeit sowie praktischer Unterweisung. Die Teilnehmer können sich vorab für die Bereiche Terraristik, Süßwasseraquaristik, Gartenteich und Meerwasseraquaristik anmelden und sollten sich intensiv auf den Kurs vorbereiten. Für jeden Bereich muss eine vollständige dreiteilige Prüfung abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfling eine schriftliche Bestätigung. Einige Zeit später, nach der Bearbeitung durch die Geschäftsstelle, erhält der Prüfling einen persönlichen Ausweis vom Verband.
Das Seminar für die Sachkunde nach §11 TSchG richtet sich vor allem an Personen, die im Zoofachhandel arbeiten aber auch an Ausrichter von Börsen, die eine sachkundige Person für die Genehmigung solcher Veranstaltungen dem zuständigen Veterinäramt benennen müssen.
Im Gegensatz zum gewerblichen Halter ist der private Tierhalter nicht verpflichtet seine Sachkunde nachzuweisen. Allerdings wird, im §2 des TSchG, die Sachkunde eines Tierhalters gefordert. So kann jeder ambitionierte Tierhalter der eine Verantwortung für ein Lebewesen trägt in seinem Verein, Arbeitskreis oder einem zugelassenen Zentrum, seine Kenntnisse, in Schulungen oder angebotenen Themenabenden, vertiefen. Nach den Schulungseinheiten hat der Tierhalter dann die Möglichkeit seine Kenntnisse in Form einer kleinen Prüfung unter Beweis zu stellen. Im Verein macht es doch doppelt Spaß immer wieder dazu zu lernen. In vielen Vereinen gibt es Prüfer die diese Tierhaltersachkundeprüfung durchführen können oder Sie sprechen die Prüfer der Region an, in ihrem Verein für eine ganze Gruppe die §2 Sachkunde zu prüfen
Nähere Infos unter: www.sachkundenachweis.de
[Quelle: vda-aktuell]