Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass in Deutschland für Spielzeuge die europäischen Schadstoff-Grenzwerte gelten müssen. Deutschland muss damit seine Grenzwerte für Schadstoffe erhöhen. Konkret ging es um die drei Schwermetalle Antimon, Arsen und Quecksilber, die in Lacken von Holzspielzeug, Spielsachen aus Polyester und Batterien stecken können.
Der ZZF weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Tierspielzeug ebenfalls unter die EU-Spielzeugrichtlinie fällt. Einzelheiten zu dem Urteil finden Sie hier:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-07/cp150081de.pdf