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Arbeitsrecht : Anhörung bei Verdachtskündigung

(jlp). Will der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer eine fristlose Verdachtskündigung erheben, weil dieser z.B. Bestechungsgelder angenommen haben soll, so ist vor Ausspruch der Kündigung der Arbeitnehmer zu diesem Verdacht anzuhören. Die Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist aber entbehrlich, wenn dieser von vorneherein seine Weigerung erklärt hat, daran mitzuwirken oder eine Antwort des Arbeitnehmers auf absehbare Zeit nicht zu erlangen ist.

Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 1037/12