(jlp). Der Einsatz eines internetbasierten Routenplaners zur Überprüfung einer Fahrtkostenabrechnung unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates. Es fehlt an der dafür notwendigen Leistungs- und Verhaltenskontrolle durch eine technische Einrichtung.
Bundesarbeitsgericht, Az.: 1 ABR 43/12