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Kein Schmerzensgeld : Sturz über Besucherhund

(jlp). Erhält jemand Besuch mit Hund in seiner Wohnung, so muss er damit rechnen, dass sich der Hund irgendwo zur Ruhe hinlegt und so zum Hindernis werden kann. Wer dann den Besucherhund nicht im Blick hat und über den Hund stürzt, hat diesen Sturz selbst verursacht und kann vom Hundehalter kein Schmerzensgeld verlangen. Den Hundehalter trifft kein Verschulden, weil der Gastgeber selbst sein Einverständnis zum Mitbringen des Hundes erteilt hatte.

Oberlandesgericht Celle, Az.: 20 U 4/14