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Online-Handel : Privat oder geschäftlich?

(jlp). Einem Verbraucher, der online Ware bestellt, hat grundsätzlich ein Widerrufs- und Rückgaberecht. Ein solches Recht steht aber einem gewerblichen Kunden nicht zu. Bestellt ein Gewerbetreibender auf seinen Firmennamen z.B. eine Waschmaschine, lässt sich diese aber an seine Privatadresse liefern, so steht dem Gewerbetreibenden kein Widerspruchsrecht zu, wenn er die Waschmaschine zurückgeben will. Für eine gewerbliche Bestellung spricht in diesem Fall auch, dass der Gewerbetreibende die E-Mail-Adresse seines Geschäfts angegeben hat. Unerheblich ist dagegen, dass die Bezahlung vom Privatkonto erfolgte.

Amtsgericht München, Az.: 222 C 16325/13