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Pkw : Betriebsausgaben im Steuerrecht

(jlp). Ein Unternehmer als Eigentümer eines Fahrzeugs kann grundsätzlich sämtliche Pkw-Kosten als Betriebsausgaben bei seiner Steuererklärung absetzen. Die zusätzliche Nutzung des Wagens durch den Ehepartner löst bei ihm keine Einkommensteuer aus, weil diese Nutzung bereits mit dem Pauschalansatz im Rahmen der 1-Prozent-Regelung abgegolten ist. Im Gegenzug kann der Ehepartner für die Pkw-Nutzung keine eigenen Betriebsausgaben geltend machen. Bundesfinanzhof, Az.: X R 24/12