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Prüfsiegel : Irreführung des Verbrauchers

(jlp). Die Angabe „CE-geprüft“ an einem Produkt ist irreführend. Sie erweckt bei dem Verbraucher den Eindruck, das Produkt sei insoweit erfolgreich einer Überprüfung durch eine unabhängige Stelle unterzogen worden und habe von dieser ein entsprechendes Prüfsiegel erworben. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich indes nicht um ein Prüfsiegel, sondern um eine Eigenerklärung des Herstellers. Die GS-Prüfung ist auf die Einhaltung eines bestimmten Sicherheitsstandards bezogen, während die CE-Kennzeichnung die Freiverkehrsfähigkeit des Produktes im europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck bringt.

Landgericht Landau/Pfalz, Az.: HK O 16/13