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Steuerrecht : Beratungspflicht vor Fehlentscheidungen

(jlp). Ein Steuerberater muss seinen Mandanten im Rahmen des erteilten Auftrags auch vor steuerlichen Fehlentscheidungen bewahren, die auf anderen Gebieten drohen, wenn sie ihm bekannt oder auf den ersten Blick ersichtlich sind. Daraus ergibt sich aber keine umfassende wirtschaftliche Beratungspflicht. Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 5 U 992/12