Das freiwillige Monitoring soll die Verwendung von Wasserstoffperoxid als Grundstoff für die Sprengstoffherstellung zumindest erschweren. Für H2O2-Lösungen mit Konzentrationen ab 12 Prozent ist laut Chemikalien-Verbotsverordnung seit Januar 2008 ein Abgabebuch zu führen. Bei der Abgabe von H2O2-Lösungen über 25 Prozent gelten weiterhin die freiwilligen Maßnahmen und ggf. eine Meldung an das zuständige Landeskriminalamt, wenn keine plausiblen Angaben zum Verwendungszweck gemacht werden können. ZZF-Mitglieder können den Flyer im ZZF-Intranet herunterladen.
Terrorabwehr : Neuer Flyer zum Umgang mit Wasserstoffperoxid
| ZZA Redaktion
Die Landespolizeibehörden haben einen neuen Flyer zum Verkauf u.a. von H2O2 im Zoofachhandel veröffentlicht.