Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat jetzt das Prüfungskonzept der Zusatzqualifikation „Zoofachspezifisches Wissen“ als geeigneten Ersatz für ein Fachgespräch gemäß §11 Abs. 2 Nr. 1 Tierschutzgesetz in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen der AVV anerkannt. Mit der von ZZF und der IHK Wiesbaden entwickelten Prüfung können Auszubildende und Angestellte im Zoofachhandel ihr Fachwissen über Kleinsäuger, Ziervögel, Süß- und Meerwasseraquarienfische sowie Terrarientiere nachweisen. Das HMUKLV hat die „Arbeitsgruppe Gleichwertigkeitsanerkennung“ der Länder darum gebeten, die hessische Anerkennung in die Liste der bestehenden Angebote aufzunehmen. Es ist übliche Praxis, dass ein in diese Liste aufgenommenes Sachkundekonzept in allen Bundesländern akzeptiert wird.
Der nächste Prüfungstermin vor der IHK Wiesbaden findet am 29. September 2015 statt. Zur Vorbereitung auf die Zusatzqualifikation bietet der ZZF ein umfangreiches Lernpaket mit Lernmaterialien zum Selbststudium an.
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Pressemeldung Zusatzqualifikation