Seit rund einem Jahr müssen Zoofachhändler laut § 21 Abs. 5 Nr. 2 TschG beim Verkauf eines Tieres ein schriftliches Informationsblatt mitgeben. Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern, nach dem Beratungsgespräch außerdem den neu gestalteten Heimtierpass auszuhändigen. Damit können sie sich die Ausgabe des Informationsblattes quittieren lassen und nachweisen, dass der Kunde über eine artgerechte Heimtierhaltung beraten wurde. Auf dem Pass werden außerdem die Daten des Tieres vermerkt. Ein Block enthält 20 Heimtierpässe und kostet 4,20 Euro. Bestellungen nimmt Hermine Bleischwitz entgegen: bleischwitz@zzf.de
ZZF empfiehlt neu gestalteten Heimtierpass beim Verkauf eines Tieres
| ZZA Redaktion
Seit rund einem Jahr müssen Zoofachhändler laut § 21 Abs. 5 Nr. 2 TschG beim Verkauf eines Tieres ein schriftliches Informationsblatt mitgeben. Der ZZF empfiehlt seinen Mitgliedern, nach dem Beratungsgespräch außerdem den neu gestalteten Heimtierpass auszuhändigen.