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Bundestagswahl 2013: Positionen der Parteien zur Heimtierhaltung

Heimtierhaltung ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Dass der Umgang mit Tieren Regeln bedarf, ist unumstritten. Wie umfassend diese Regeln sein sollen, dazu beziehen die für den 18. Deutschen Bundestag kandidierenden Parteien z.T. sehr unterschiedliche Positionen. Im Vorfeld der Bundestagswahl hat der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und DIE LINKE um die Beantwortung von vier Fragen gebeten, die für die Heimtierbranche große Relevanz haben. Die Antworten haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Die Heimtierhaltung hat einen großen gesellschaftlichen Nutzen, der sich aus dem Umgang des Menschen mit Heimtieren ergibt. Planen Sie Maßnahmen, um diesen Nutzen noch stärker zu fördern?

CDU/CSU

Die Heimtierhaltung ist von großer ge- sellschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung. In mehr als einem Drittel aller deutschen Haushalte werden Tiere gehalten. 22,3 Millionen Heimtiere sind es insgesamt. CDU und CSU stehen der Heimtierhaltung sehr positiv gegenüber. Heimtiere sind Gefährten des Menschen, Kinder lernen Verantwortung für das Mitgeschöpf zu übernehmen, wenn sie sich um ein Tier kümmern. Insbesondere für Menschen mit Behinderung und Kranke sind Tiere oft unverzichtbare Helfer. Erst die Tiere ermöglichen ihnen ein hohes Maß an Selbständigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Beispielsweise können sich Menschen mit Behinderung mithilfe von Blindenführ- oder Assistenzhunden frei im Alltag bewegen. Tiere helfen Menschen gerade in der Medizin auf verschiedenste Weise. So können zahlreiche Verbesserungen bei den Patienten durch den Einsatz von tiergestützter Therapie oder tiergestützten Maßnahmen erreicht werden. Die Therapie mit Tierunterstützung hat in den letzten Jahren in der Humanmedizin stark an Bedeutung gewonnen. Ebenfalls begrüßen und unterstützen wir Projekte von Kindergärten, Schulen und Seniorenheimen mit Heimtieren. Dieses gemeinschaftliche Zusammenleben von Mensch und Tier fördern wir z.B. mit dem Abbau hemmender Vorschriften für die Haltung von Heimtieren in sozialen Einrichtungen. Über das vielfältige Engagement von Tierpflegern, Zoofachhandel und der gesamten Branche freuen wir uns besonders.

SPD

Für Menschen, die sich dafür entschieden haben, ein Tier in ihrem Haushalt aufzunehmen, ist der Umgang mit diesen meistens erfreulich. Die Entscheidung für ein Haustier ist eine individuelle Entscheidung. Aus unserer Sicht bedarf es keiner staatlichen Förderung der Heimtierhaltung. Allerdings müssen wir uns um die Unterbringung in Tierheimen kümmern. Denn Tiere werden immer häufiger ausgesetzt oder wegen zu hoher Haltungskosten abgegeben, die Anzahl frei lebender Katzen nimmt ebenso zu wie das Phänomen des "Animal Hoarding", die Haltungsanforderungen für Exoten werden häufig unterschätzt - die Tiere werden dann in den Tierheimen abgegeben. Die Tierheime kommen so an den Rand ihrer Aufnahmekapazität und ihrer finanziellen Möglichkeiten. Die Tierheime müssen besser unterstützt und es müssen klare und bundesweit einheitliche Rahmenregelungen für die Fundtierkostenerstattung geschaffen werden.

FDP

Es ist uns bewusst, wie wichtig die tierische Begleitung für viele Menschen ist. Auch in unseren Reihen gibt es zahlreiche Halter von Hunden, Katzen, Zierfischen und anderen Tierarten. Tiergestützte Pädagogik, Tierbesuchsdienste in Seniorenheimen oder einfach nur tierische Unterstützung bei Kranken und Behinderten: Die positiven Effekte von Heimtieren sind vielfältig. Die FDP begrüßt Initiativen der Wirtschaft und Gesellschaft, die diesen Nutzen herausstellen und fördern. Deshalb unterstützen wir auch die Arbeit von Tierheimen und setzen uns dafür ein, dass der Umgang mit Tieren zum festen Bestandteil des fakultativen Bildungsplans in Schulen und Kindergärten wird.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nein, das ist keine Bundeszuständigkeit, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN planen keine derartigen Maßnahmen.

DIE LINKE

Die therapeutische Funktion von Tieren wäre oft verzichtbar, wenn sozialpädagogisch, pädagogisch und psychologisch präventiver gearbeitet würde. Mit anderen Worten: DIE LINKE wünscht sich eine Gesellschaft, in der es weniger Ängste, Einsamkeit und Depressionen gibt. Das wäre sicher häufig auch dem Tierwohl zuträglich. In diesem Sinne plant DIE LINKE keine konkreten Maßnahmen, den gesellschaftlichen Nutzen von Heimtieren stärker als bisher zu fördern. Allerdings möchte DIE LINKE die Finanzierung von Tierheimen auf eine breitere Basis stellen: Es ist mehr als ungerecht, deren Finanzierung Vereinen und Kommunen zu überlassen, wenn die Tierheime nicht zuletzt aufgrund der Sozial- und Tierschutzpolitik der Bundesregierung so stark ausgelastet sind wie derzeit.

Wird sich Ihre Partei für eine Berücksichtigung von Heimtieren bei der Bemessung von Sozialleistungen einsetzen?

CDU/CSU

CDU und CSU wissen, wie wichtig die Haltung eines Tieres für viele Menschen ist - auch für die, die auf Sozialleistungen und Grundsicherung angewiesen sind. Deshalb haben wir bei der Neuberechnung und Erhöhung der Sätze bei den Sozialleistungen noch einmal eingehend geprüft, inwieweit Ausgaben für Heimtiere berücksichtigt werden können. Bei der Berechnung können jedoch nur Ausgaben zu Grunde gelegt werden, die der Existenzsicherung dienen. Die Tierhaltung zählt dazu nicht. Diese Bewertung wurde auch wiederholt durch die Rechtsprechung der Sozialgerichte bestätigt. In der Gesamtschau der staatlichen Unterstützungsleistungen ist zu bedenken, dass Sozialleistungen aus Steuergeldern gezahlt werden und deshalb nicht das Wünschenswerte für den Einzelnen, sondern nur das Notwendige finanzieren können. Insbesondere die Kommunen würden zu stark belastet. CDU und CSU gehen den Weg der zielgenauen Förderung von Menschen sowie einer guten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik. Das hilft den Betroffenen, schneller wieder in Arbeit zu kommen und kommt damit auch ihren Heimtieren besser und nachhaltiger zugute. Seitdem Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, hat sich die Arbeitslosenquote nahezu halbiert. Mehr Menschen als je zuvor können heute in unserem Land durch Arbeit für sich und ihre Familien sorgen und ihr Leben nach ihren Wünschen gestalten.

SPD

Insofern die Frage auf die bedürftigkeitsorientierten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII) abstellt, ist festzustellen, dass die SPD eindeutig die Anforderungen an eine transparente Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert hat: Die Höhe der Regelbedarfe muss methodisch korrekt ermittelt werden, um die sozio-kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. Haushaltspolitische Erwägungen dürfen nicht im Mittelpunt stehen. Dazu müssen die Regelbedarfe auf den statistisch erfassten Verbrauchsausgaben der Personen mit niedrigem Einkommen basieren, willkürliche Abschläge sind nicht zulässig. Dies bedeutet, dass auch die Aufwendungen für Haustiere, die die Personen in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe getätigt haben, in die Bemessung der Regelbedarfe eingehen müssen.

FDP

Die Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII haben wir nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes transparent und sachgerecht berechnet, was durch mehrere Gerichtsentscheide, u.a. auch vom Bundessozialgericht, bestätigt wurde. Ausgaben für Haustiere sind und waren auch schon unter Rot-Grün nicht Teil des zu sichernden Existenzminimums. Langfristig strebt die FDP aber die Vereinheitlichung und Pauschalierung aller Sozialleistungen in einem Budget an, das in Form des "Liberalen Bürgergeldes" die Menschen über eine einzige Behörde unkompliziert erreicht. Mit dem liberalen Bürgergeld wollen wir die Unterstützung für Bedürftige und Arbeitslose neu ordnen. Das Bürgergeld wird eigenverantwortliches Handeln auch in schwierigen Lebenslagen erleichtern, starke Anreize zur Überwindung der Bedürftigkeit bieten und effizienteres Verwaltungshandeln unter größerer Rechtssicherheit ermöglichen. Darüber hinaus ermöglicht es den selbstbestimmten Einsatz der Mittel, etwa auch für die Heimtierhaltung.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die soziale Mindestsicherung muss neben der materiellen Absicherung auch die Möglichkeit der soziokulturellen Teilhabe an unserer Gesellschaft sicherstellen. Die Würde des Menschen ist und bleibt Maßstab unserer Politik. Wir wollen daher den Regelsatz für Erwachsene auf 420 Euro erhöhen und jährlich auf Angemessenheit überprüfen. Wir setzen uns für eine Mindestsicherung ein, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes genügt. Der Gesamtbetrag der Leistung muss so hoch sein, dass überdurchschnittliche Bedarfe in einem Bereich - zum Beispiel durch ein Haustier - durch unterdurchschnittliche Bedarfe in einem anderen Bereich ausgeglichen werden können. Diesen Anforderungen genügt die Berechnung der Grundsicherung derzeit nur mit deutlichen Einschränkungen.

DIE LINKE

Die soziale Schere in Deutschland geht immer weiter auseinander. Viele Menschen sind aus finanziellen Gründen von sozialer und kultureller Teilhabe ausgeschlossen. Gerade in solchen Situationen kann die Bindung an ein Heimtier Stabilität verleihen. Allerdings kann vom Arbeitslosengeld II die Haltung und Versorgung eines Tieres nicht in verantwortungsvoller Weise geleistet werden. DIE LINKE prüft Möglichkeiten, dies zu ändern.

Wie steht Ihre Partei zu einem Importverbot von Heimtieren?

CDU/CSU

CDU und CSU lehnen ein Importverbot von Heimtieren und Wildtieren ab. Wir setzen uns für die weitere Zunahme von Nachzuchten in den Ländern des natürlichen Verbreitungsgebietes der jeweiligen Arten ein. Der illegale Handel mit Wildfängen gefährlicher und gefährdeter Tierarten muss jedoch unterbunden werden.

SPD

Wir unterstützen ein Importverbot von Heimtieren.

FDP

Ein pauschales Importverbot von Heimtieren lehnen wir ab, da es nicht automatisch zu mehr Tier- und Artenschutz in den exportierenden Ländern führt. Tiere, die unter internationalem Artenschutz stehen, sollen aber nur mit einem Zuchtzertifikat importiert werden dürfen. Insbesondere bei vielen wildgefangenen Warmwasser-Aquarienfischen ist der Anteil der Verluste besonders hoch. Deshalb plädieren wir dafür, dass sich Tierhalter nach Möglichkeit für Nachzuchten oder heimische Tierarten entscheiden. Dafür bedarf es noch mehr Aufklärung durch die Zoofachverkäufer.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für ein europäisches Importverbot für wild gefangene Tiere ein. Tiere aus Nachzuchten sind davon nicht betroffen.

DIE LINKE

Bei Importen stellt sich immer die Frage der Kontrollierbarkeit der Haltungsbedingungen. Ebenso wie ein komplettes Importverbot sinnvoll erscheint, sollte aber soweit es geht sichergestellt sein, dass die Zucht- und Haltungsbedingungen auch den deutschen tierschutz- rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Den Import von der Natur entnommenen Wildtieren lehnen wir ab. Ausnahmen hiervon sollte es nur für bestimmte Arten zu wissenschaftlichen Zwecken bzw. der Auffrischung des Gen-Pools geben können.

Halten Sie die bestehenden tierschutzrechtlichen Regelungen zur Heimtierhaltung für zweckdienlich oder planen Sie Veränderungen?

CDU/CSU

Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Sie müssen gut behandelt werden. Damit dies gelingt, haben CDU und CSU neu ins Tierschutzgesetz aufgenommen, dass dem Tierhalter zukünftig beim Verkauf von Heimtieren schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgegeben werden müssen. Für die meisten Zoofachgeschäfte und Händler ist dies eine Selbstverständlichkeit. CDU und CSU setzen darauf, dass sie die Tierhalter fachkompetent beraten und ihnen stets mit gutem Rat und Empfehlungen zur Seite stehen. Gute Beratung, Informationsangebote und Ausbildungskurse sehen wir als die beste Voraussetzung an, dass Tiere gut gehalten werden und Tierhalter Freude an ihnen haben.

SPD

Wir brauchen eine verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen im Freilauf, sowie eine Kennzeichnung und Registrierung aller gehaltenen Hunde. Wir wollen mit einem Verbandsklagerecht den Tierschutzorganisationen die rechtliche Handhabe geben, um wirkungsvoller gegen Tierschutz-Verstöße vorgehen zu können.

FDP

Die Heimtierhaltung ist nicht nur ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein breiter Tierschutzbereich, den wir nicht aus den Augen verlieren sollten. In dem Paragraphen 2 des Tierschutzgesetzes steht: "Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen." Wir Liberale setzen vor allem auf die Eigenverantwortung und begrüßen es, wenn sich Menschen verantwortungsvoll der Tierhaltung in ihrem Eigenheim annehmen. Im Zuge der Novelle des Tierschutzgesetzes haben wir uns für eine Regelung stark gemacht, die zur besseren Beratung des Käufers über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf artgemäße Ernährung, Pflege, Unterbringung und Bewegung führen wird. Diese Beratung dient zum einem der tierschutzgerechten Haltung von Heimtieren und beugt dem Aussetzen von Tieren vor, aber sie hilft dem zukünftigen Tierhalter auch, sich für das richtige Tier zu entscheiden und die langfristigen Verpflichtungen eines Tierkaufes zu überblicken. Weitere Maßnahmen sind derzeit in der FDP nicht geplant.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Auch bei der Haltung von Heimtieren kommt es immer wieder zu Verstößen gegen das Tierschutzrecht, teilweise willentlich, in viel höherem Maße aber sicher aufgrund fehlender Kenntnisse über die Haltungsansprüche des jeweiligen Tieres. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich daher dafür ein, dass jede und jeder, der ein Tier halten möchte, im Moment des Erwerbs Fachkenntnisse über Pflege, Ernährung und Unterbringung des Tieres nachweisen muss. So ist es auch im Gesetzentwurf der grünen Bundestagsfraktion für ein neues Tierschutzgesetz, der im Mai 2012 vorgelegt wurde, vorgesehen. Diese Qualitätsverbesserung in der Heimtierhaltung wird auch dem Fachhandel zu Gute kommen.

DIE LINKE

Das Tierschutzrecht insgesamt ist reformbedürftig. Die Gesetzesnovelle der Bundesregierung war in vieler Hinsicht ein Rückschritt. Neben klareren und auch strengeren Regelungen bei der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und bei Tierversuchen, sind auch klarere Bestimmungen etwa bezüglich der Qualzucht nötig. Der anachronistische Schenkelbrand gehört ebenfalls abgeschafft, die öffentliche Verlosung von Tieren verboten. DIE LINKE spricht sich darüber hinaus für einen Sachkundenachweis für Tierhalterinnen und Tierhalter aus. Ein solcher Nachweis würde sicherstellen, dass die nötigen Kenntnisse vorhanden sind, um ein Tier tiergerecht zu halten. So würde auch der "Entsorgung" von Tieren durch überforderte Halterinnen und Halter vorgebeugt werden. Wie konkret ein solcher Nachweis geführt wird, sollten Vereine und Verbände gemeinsam mit den Veterinärämtern bundeseinheitlich erarbeiten. Falls diese Maßnahmen die Bereitschaft zur Haltung von Heimtieren vermindern, so dürfte dies durchaus dem Tierwohl zuträglich sein.

(Quelle: ZZA)