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Geplantes NRW-Gefahrtiergesetz : „Schwerwiegende verfassungsrechtliche Mängel“

Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger ist Privatdozent an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Zu seinen Spezialgebieten gehört u.a. das Verfassungsrecht. Foto: Jonathan Schaub

Der Bonner Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Tade Matthias Spranger hat in einem Gutachten dem von der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgelegten Entwurf eines GefTierG nebst DVO „schwerwiegende verfassungsrechtliche Mängel“ attestiert.

U.a. könne das faktische Berufsverbot für Tierbörsenveranstalter verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Dies gelte insbesondere, weil es „an nachweisbaren oder höchstwahrscheinlichen konkreten Gefahrenlagen für die menschliche Gesundheit fehlt. Die von der Landesregierung ausschließlich über die Medien erlangten Informationen ersetzen keinen empirisch gesicherten und fachlich validen Befund und repräsentieren zudem explizit nur Einzelfälle.“

Die kumulative Einführung unterschiedlichster Halterpflichten führe "zu einem faktischen Haltungsverbot, das … in eine Verletzung der Allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG mündet", so Spranger weiter. Die Übergangsregelung des § 18 GefTierG stelle angesichts der Qualität der Änderung der Rechtslage keine hinreichende Abfederung der massiven Halterbelastungen dar.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten vom Veranstalter der Terraristika, dem Veranstaltungsservice Joswig, Recklinghausen.

Das Gutachten stammt vom August 2015 und kann hier heruntergeladen werden.