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Haftpflichtversicherung : Auch für Katzen sinnvoll

Auch Katzenhalter haften für eventuelle Schäden, die ihr Tier verursacht. Die Tierschutzorganisation Tasso rät ihnen deshalb zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

01/15 - Es kann schnell passieren, dass das eigene Tier einen Unfall verursacht: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto. Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter lt. § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs für diesen Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war. Hat der Tierhalter keine entsprechende Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht. Da es jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst. Solch eine Versicherung kostet laut Tasso je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.

Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben. Tasso rät deshalb auch Katzenhaltern, sich und ihr Tier für den Ernstfall abzusichern.