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Tierschutzbericht 2015 der Bundesregierung : Aktuell keine Verschärfung geplant

„Hausarrest“ oder Kastration: Die Bundesregierung will aus Tierschutzgründen die unkontrollierte Vermehrung von frei lebenden Katzen eindämmen.

Am 18. November hat die Bundesregierung den Tierschutzbericht 2015 vorgelegt. Zum Thema „Begleittiere“ betont sie darin, die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Forschungsprojektes abwarten zu wollen.

Der Deutsche Tierschutzbund bemängelt am vorgelegten Tierschutzbericht der Bundesregierung u.a. das Fehlen einer Positivliste in Hinblick auf die Haltung geeigneter Tiere in privater Hand. Dazu äußert sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in seinem Grußwort des Tierschutzberichts wie folgt: „Für einen verbesserten Schutz von Heimtieren haben wir ein Forschungsvorhaben zur Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand auf den Weg gebracht. Mit dem Projekt sollen Tierschutzprobleme und deren Ursachen in diesem Bereich analysiert werden. Dabei soll das Forschungsprojekt auch Maßnahmen vorschlagen, um Tierschutzproblemen entgegenzuwirken.“

Es bleibt also bei der Haltung des BMEL, vor weiteren Entscheidungen zu eventuellen zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei den so genannten „Begleittieren“ die Ergebnisse des entsprechenden Forschungsprojektes abwarten zu wollen. Valide Daten zur Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren in Privathand und damit verbundene Tierschutz- und Artenschutzprobleme sind bekanntlich derzeit nicht verfügbar. Das vom BMEL in Auftrag gegebene Forschungsprojekt soll Aufschluss darüber geben, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren in Privathaushalten erforderlich und geeignet sind. Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2016 vorliegen, heißt es im Tierschutzbericht der Bundesregierung.

In den Medien thematisiert wird vor allem der vorgesehene „Hausarrest“ bzw. die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Tatsächlich handelt es sich dabei um eine Änderung des Tierschutzgesetzes, die bereits 2013 vorgenommen wurde. Damals wurde eine entsprechende Verordnungsermächtigung für die Landesregierungen eingefügt. Im aktuellen Tierschutzbericht der Bundesregierung wird darauf verwiesen, es könne „erforderlich sein, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Haus- und Hofkatzen für einen bestimmten Zeitraum zu beschränken oder zu verbieten“.