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AHL: Frist für Bescheinigungen bis 15. März 2022 verlängert

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1329 vom 11. August 2021 eine Verlängerung des Übergangszeitraums für die Verwendung von Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und amtlichen Bescheinigungen, die für den Eingang bestimmter Sendungen in die Union erforderlich sind, erlassen. Von der Änderung betroffen sind neben Landtieren (nach AHL-Definition: Säugetiere, Vögel, Honigbienen und Hummeln) auch Zierfische und weitere Wassertiere...

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1329 vom 11. August 2021 eine Verlängerung des Übergangszeitraums für die Verwendung von Veterinärbescheinigungen, Veterinär-/amtlichen Bescheinigungen und amtlichen Bescheinigungen, die für den Eingang bestimmter Sendungen in die Union erforderlich sind, erlassen.

Von der Änderung betroffen sind neben Landtieren (nach AHL-Definition: Säugetiere, Vögel, Honigbienen und Hummeln) auch Zierfische und weitere Wassertiere in vier Durchführungsverordnungen (2020/2235, 2020/2236, 2021/403 und 2021/404).Die bisher gültige Durchführungsverordnung (EU) 2020/2236, die in Artikel 10 eine Übergangsfrist bis 21. August 2021 vorsah, wurde zum Beispiel wie folgt geändert: "(1) Sendungen von Wassertieren und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Wassertieren, die von der entsprechenden Veterinärbescheinigung begleitet sind, welche gemäß dem Muster der Verordnung (EG) Nr. 1251/2008 ausgestellt wurde, werden bis zum 15. März 2022 für den Eingang in die Union zugelassen, sofern die Veterinärbescheinigung vor dem 15. Januar 2022 von einem/einer amtlichen Inspektor/in unterzeichnet wurde."

Grund für die Änderungen war offenbar der knappe Zeitraum für die Aufgabe, die komplexen Rechtsvorschriften des AHL entsprechend den dafür erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese Verlängerung des Überganszeitraums soll sicherstellen, dass es keine unnötigen Störungen beim Eingang von Sendungen in die Union gibt. Die Durchführungsverordnung 2021/1329 ist hier zu finden.