Vergaloppiert__Reiterin war selbst Schuld
Die Verwirklichung einer Tiergefahr durch tiertypisches Verhalten führt in der Regel dazu, dass der Halter des Tieres für die Schäden, die sein Tier verursacht, haftbar ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat allerdings...
mehr...Haltung__Vier Hunde sind zu viel
Das Verwaltungsgericht Trier hatte sich mit der baurechtlichen Zulässigkeit eines Hundezwingers zu befassen. Der Zwinger war ohne Baugenehmigung in einem allgemeinen Wohngebiet errichtet worden, um dort vier ausgewachsene...
mehr...Vorschrift missachtet__Mann darf keine Hunde mehr halten
Das Verwaltungsgericht Göttingen hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ob die Haltung eines gefährlichen Tieres unter Missachtung von Sicherheitsvorschriften dazu führt, dass dem Tierhalter die Haltung einer Tiergruppe...
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