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Lieferkettengesetz__ZZF fordert Ende des deutschen Alleingangs

Die EU-Kommission will die Anwendung des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf 2028 verschieben. Außerdem soll eine Reihe von Vereinfachungen Unternehmen entlasten.

Das Gesetz, welches zum Ziel hat, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu unterbinden und den Klimaschutz zu verbessern, wurde erst im Juni 2024 beschlossen. Mit der Lockerung der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) will die Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten und Bürokratie reduzieren. Von ihr betroffene Betriebe sollen nach Willen der Behörde zudem erst zwei Jahre später als bislang vorgesehen die Berichte liefern müssen.

Aus der Wirtschaft – auch aus dem Branchenverband ZZF – hatte es große Kritik an dem beschlossenen EU-Lieferkettengesetz gegeben. „So unterstützenswert die Intention des EU-Lieferkettengesetzes ist, so übertrieben und praxisuntauglich sind indes die Vorgaben, die sich daraus ergeben. Für Unternehmen außerhalb der EU gibt es derartige Einschränkungen nicht, sodass sich das Gesetz in erster Linie als Hemmnis für europäische Produzenten entpuppt“, betont ZZF-Geschäftsführer Gordon Bonnet.

Nun müsse dringend auch das 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt werden. „Der deutsche Alleingang beim Lieferkettengesetz wird nun immer absurder. An einer deutschen Gesetzgebung festzuhalten, während in nahezu allen anderen EU-Mitgliedstaaten keine derartige Regelung existiert, schafft gravierende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen. Davon betroffen sind auch Hersteller von Heimtierbedarf“, so Bonnet.