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Tierschutz__ZZF lehnt EU-Vorschlag als unzulässig ab

Foto: rihaij/Pixabay

Der ZZF hat zum EU-Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Hunden und Katzen und zum EU-Verordnungsentwurf über den Schutz von Tieren beim Transport zwei Stellungnahmen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingebracht.

In seinen Ausführungen begrüßt der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF), dass durch den EU-Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Hunden und Katzen insgesamt ein höheres Tierschutzniveau in Europa erreicht werden soll. Der Verband der deutschen Heimtierbranche sieht es auch als vorteilhaft an, wenn die deutschen Standards beispielsweise der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) oder der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV)) in dem Verordnungsentwurf für eine EU-weite Umsetzung berücksichtigt werden.

Allerdings sieht der ZZF bei der Europäischen Union keine eigenständige gesetzgebende Kompetenz für den Tierschutz, weshalb er den Vorschlag – trotz des grundsätzlich begrüßenswerten Anliegens – als unzulässig ablehnt. Denkbar sei hingegen eine Empfehlung oder Stellungnahme der Europäischen Kommission.

Verpflichtende Weitergabe von Informationen

In seinen konkreten Ausführungen zum Verordnungsvorschlag spricht sich der ZZF für eine verpflichtende Weitergabe an Haltungsinformationen an zukünftige Hunde- und Katzenhalter aus. Hinsichtlich der Vorgaben für Zucht und Handel mit Hunden und Katzen empfiehlt er, aus Tierschutzgründen auch gewerbsmäßige Züchter und kleinere Tierheime in die neuen Regelungen einzuschließen.

Gemäß EU-Entwurf sollen Hunde und Katzen zur Vorbeugung der Übertragung von Tierseuchen innerhalb von drei Monaten nach der Geburt mit einem Transponder gekennzeichnet und registriert werden. Der ZZF befürwortet eine Kennzeichnung und Registrierung von Tieren, die sich im öffentlichen Raum bewegen. Diese Maßnahmen zur Vorbeugung von Tierseuchen hält der ZZF jedoch bei Tieren, die sich lediglich in einer Wohnung aufhalten und demnach wenig bis keinen Kontakt zu anderen Tieren haben und innerhalb geschlossener Systeme verbracht werden, nicht für notwendig.

ZZF zum Schutz von Tieren beim Transport

In seiner Stellungnahme zum Entwurf der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport weist der ZZF auf ungenaue und nicht ausreichende Definitionen und Interpretationen insbesondere bei beschäftigten Personen und betroffenen Tiergruppen hin.

So wird in dem Verordnungsvorschlag beispielsweise wiederholt auf weitere Europäische Dokumente hingewiesen, zum Beispiel das Animal Health Law, den Terrestrial Code der World Organisation for Animal Health (WOAH) sowie die ETS 193, die zum Teil unterschiedliche Begriffe und Definitionen nutzen, was sicherlich nicht nur bei den Mitgliedern des ZZF, sondern ebenso bei den zuständigen Behörden zu Verwirrung führen könnte.

Hier gibt es die Stellungnahme sowie weitere Informationen zum Entwurf für Tierschutz bei Hund und Katze.

Hier gibt es die Stellungnahme sowie weitere Informationen zum Entwurf zu Tiertransporten.