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Lebende Tiere__Frankreich verbietet Verkauf im Handel

Foto: Pixabay

Das französische Parlament hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Verkauf von Tieren drastisch einschränkt. Zoohandlungen dürfen demnach ab 2023 keine lebenden Tiere mehr verkaufen. Auch im Internet soll der Handel unterbunden werden.

Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Tierhandlungen in Frankreich keine Tiere mehr verkaufen. Wie verschiedene französische und deutsche Medien berichten, hat die Nationalversammlung kürzlich einen Ergänzungsantrag zum Gesetz gegen Tiermisshandlungen beschlossen. Und der hat weitreichende Konsequenzen für den Handel mit Hunden, Katzen und anderen Heimtieren. Die deutsche Zeitschrift "Geo" hatte zunächst berichtet, dass es bei dem Gesetz nur um Hunde und Katzen gehe.

Nach Angaben des europäischen Dachverbandes der Heimtierbranche EPO war das auch in der ersten Fassung der Vorlage so vorgesehen. Allerdings sei diese Vorlage über Nacht nochmal geändert worden, sodass nun der Verkauf sämtlicher lebender Tiere in französischen Tierhandlungen verboten wird. Die Änderungen zur Ausweitung dieses Verbotes seien vor der Abstimmung des Parlamentes nicht weiter präzisiert worden.

Sogenannte Animaleries dürfen demnach bald keine Hunde, Katzen oder andere Tiere mehr verkaufen. Wie die deutsche „Taz“ berichtet, sollen so lockende Angebote aus den Schaufenstern solcher Tierhandlungen verschwinden, damit Käufer nicht unüberlegt ein Tier anschaffen. In Frankreich, so die Argumentation, würden in jedem Jahr rund 100.000 Heimtiere ausgesetzt. Ohne unüberlegte Käufe könnte diese Zahl sinken, so das Kalkül hinter dem Gesetz.

Regierung wollte nur Internethandel einschränken

Die Regierung habe das Verkaufsverbot in den Animaleries nicht unterstützt, sich aber für Restriktionen beim Internethandel mit Haustieren stark gemacht. Der verabschiedete Antrag beinhaltet laut Medienberichten auch hierfür Einschränkungen. Die französische Zeitung „Le Figaro“ schreibt, dass mittlerweile rund 80 Prozent der Heimtiere im Internet bestellt würden.

Um dem Handel zwielichtiger Züchter und Zuchtfarmen zu unterbinden, die die Tiere teilweise tierschutzwidrig züchten oder sogar misshandeln, hat das Parlament mit dem Antrag auch den privaten Internethandel verboten. Wie die „Geo“ berichtet, sollen zukünftig ausschließlich professionelle Züchter und Tierheime Hunde und Katzen über das Internet vermitteln dürfen.

Laut „Taz“ muss sich in Frankreich zukünftig jeder, der einen Hund oder eine Katze kaufen will, informieren und nachweisen, dass er in der Lage ist, das Tier korrekt zu halten. Bei Vernachlässigung eines Tieres drohen drakonische Strafen. Wer seinen Hund aussetzt, müsse mit 30.000 Euro Geldstrafe und bis zu zwei Jahren Haft rechnen.