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Schmerzensgeld__Ausweichmanöver gegenüber Hund

(jlp). Ein Schüler verklagte einen Hundehalter auf Schmerzensgeld in Höhe von 1.800 Euro mit der Begründung, dass dessen Hund gerade in dem Moment, da der Schüler vorbeifahren wollte, eine Bewegung gemacht und gebellt habe. Hierdurch sei er irritiert worden, mit dem Fahrrad gestürzt und dabei im Gesicht, an der Hand, im Bereich der Zähne verletzt worden. Der Hund selbst war zu diesem Zeitpunkt unter der absoluten Kontrolle seines Besitzers. Dieser hatte seinen Hund am Halsband festgehalten. Das Gericht wies die Klage ab. Die Ausweichreaktion des Schülers wurde als Überreaktion eingestuft.

Landgericht Coburg, Az.: 32 S 47/13