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Auffangstation für Reptilien, München e.V.__Stellungnahme zum Management invasiver Arten in Deutschland

Rotwangen-Schmuckschildkröte. Foto: Deutscher Tierschutzbund

Die Umsetzung der EU-Verordnung 1143/2014 zum Management invasiver Arten in deutsches Recht wurde von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der Gesetzestext sieht vor, dass invasive Tier- und Pflanzenarten aus den heimischen Ökosystemen zu entfernen sind, sowohl mit nicht-tödlichen als auch ganz ausdrücklich mit tödlichen Maßnahmen.

Auch wenn die dazugehörende Durchführungsverordnung noch fehlt, so ist schon jetzt klar, dass Tierheime und Auffangstationen in den gesetzlichen Vorgaben keine Berücksichtigung finden und diese Einrichtungen Schmuckschildkröten, Waschbären, Nasenbären und Co. deshalb künftig nicht mehr annehmen dürfen bzw. töten (lassen) müssen.

Die Auffangstation für Reptilien, München e.V., die mit einem nicht unerheblichen Anteil ihres Tierbestandes hiervon direkt betroffen ist, lehnt die Tötung der gelisteten Tiere auch weiterhin ab und wird diese genau wie bisher bei sich aufnehmen, tiermedizinisch versorgen und weitervermitteln. Als Grundlage für diese Entscheidung sieht sie ein Schreiben der Europäischen Kommission an den Deutschen Tierschutzbund e.V. vom 20.10.2016, wonach Tierheime und Auffangstationen Tiere auch weiterhin an Privatpersonen vermitteln dürfen, sofern dies von den Mitgliedsstaaten als angemessene Maßnahme angesehen wird. Bis die in Deutschland noch fehlende Durchführungsverordnung erarbeitet und nicht anderslautend formuliert wurde, ist eine Tötung von Tieren also nicht zwingend notwendig bzw. vorgeschrieben.

Für den Fall, dass in dieser Zeit seitens der Behörden Tötungsanordnungen an die Auffangstation herangetragen wird, behält sie sich rechtliche Schritte vor, da weder das Deutsche Tierschutzgesetz noch die Vereinssatzung der Auffangstation eine grundlose Tötung von Tieren legitimiert.