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LTA__Reiserücktrittschutz für Hundebesitzer

Bereits im letzten Jahr hat LTA bei den Versicherungsfällen für den Reiserücktritt auch die Erkrankung von Hunden eingeführt. Nun wurde der Umfang des Schutzes noch erweitert und gilt sogar dann, wenn der Vierbeiner vorher nicht zur Reise angemeldet war.    

Ärgerlich, wenn eine Reise wegen Krankheit nicht angetreten werden kann und tatsächlich der Versicherungsschutz für den Reiserücktritt in Anspruch genommen werden muss. Was jedoch, wenn nicht der Versicherungsnehmer, sondern dessen Hund so schwer erkrankt, dass der Urlaubsantritt nicht möglich ist?Die Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft für Reiseschutz mbH (LTA) bietet Hundebesitzern spezielle Versicherungsangebote, die genau diesen Fall abdecken. 

Falls der Hund vor Reiseantritt schwer erkrankt oder eine schwere Unfallverletzung erleidet, greift der Versicherungsschutz zum Reiserücktritt der LTA. Diese Regelung wurde jetzt erweitert und gilt nun sogar ohne die Voraussetzung, dass der Vierbeiner mitreisen sollte und zur Reise angemeldet war. Die neue Regelung zum Reiserücktrittsschutz greift somit auch, wenn vorher nicht feststand, dass der Hund mit auf die Reise kommen sollte und deshalb zunächst nicht mit zum Urlaub angemeldet wurde.