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Terrorabwehr__Neuer Flyer zum Umgang mit Wasserstoffperoxid

Die Landespolizeibehörden haben einen neuen Flyer zum Verkauf u.a. von H2O2 im Zoofachhandel veröffentlicht.
Das freiwillige Monitoring soll die Verwendung von Wasserstoffperoxid als Grundstoff für die Sprengstoffherstellung zumindest erschweren. Für H2O2-Lösungen mit Konzentrationen ab 12 Prozent ist laut Chemikalien-Verbotsverordnung seit Januar 2008 ein Abgabebuch zu führen. Bei der Abgabe von H2O2-Lösungen über 25 Prozent gelten weiterhin die freiwilligen Maßnahmen und ggf. eine Meldung an das zuständige Landeskriminalamt, wenn keine plausiblen Angaben zum Verwendungszweck gemacht werden können. ZZF-Mitglieder können den Flyer im ZZF-Intranet herunterladen.