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ZZF-Workshop Position Versandhandel mit Tieren
Im Rahmen der ZZF-Delegiertentagung 2019 diskutierten die Teilnehmer in einem Workshop zum Thema Online-Handel mit lebenden Tieren, tauschten ihre Standpunkte und Ideen aus.
Bei einer mündlichen Stellungnahme des ZZF vor dem Umwelt- und Agrarausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtags am 5. Juni 2019 in Kiel ging es um das Thema „Online-Handel mit Tieren rechtlich regeln“. Das vollständige, dort vorgetragene Statement von Verbandspräsident Norbert Holthenrich können Sie hier lesen.
Im Rahmen der ZZF-Delegiertentagung 2019 diskutierten die Teilnehmer zwei Wochen zuvor in einem Workshop zum Thema Online-Handel mit lebenden Tieren, tauschten ihre Standpunkte und Ideen aus. Gemeinsam mit der Moderatorin Antje Schreiber erarbeiteten sie in Gruppen Pro- und Contra-Argumente sowie Vorschläge und Ideen zum Thema und präsentierten diese anschließend im Plenum. Besonders klangen hierbei die Herausforderungen bei einem möglichen Rückversand der Tiere, eine anzustrebende Lösung auf EU-Ebene und die Sicherstellung des Tierwohls an.
Pro Versandhandels-Verbot:
Diese Argumente brachten die Teilnehmer unter anderem für das Versandhandelsverbot und das damit verknüpfte Statement „Lebende Tiere werden von ZZF-Mitgliedern nicht im Onlinehandel angeboten“:
Tierethik ist Kernthema des ZZF / Grundausrichtung; Tierwohl muss im Mittelpunkt stehen
Tierschutz geht vor, ist nicht gegeben, keine Beratung zur Haltung
Stress für die Tiere / keine Kontrolle über Bedürfnisse der Tiere wie Futter, Belüftung, Temperatur, Ruhezeiten
Tierhalter ist überfordert, wenn er ein krankes Tier erhält
Risiko für Einbußen des Gesundheitszustandes
Versender und Empfänger können Haltungsbedingungen nicht kontrollieren
Rückschritt für den Tierschutz
“Günstige Preise” und “schnelle Lieferung”, ein Tier hat Folgekosten, warum muss es günstig sein, kontra Tierschutz; im Zoofachhandel ist es sofort da
Tierführende Zoofachgeschäfte würden sich noch schneller reduzieren; damit sinkt auch das Wissen im Zoofachhandel weiter
Umsatzverluste für den Fachhandel
Zucht und Verkauf zu Dumping-Preisen (nur der günstigste verkauft); Qualitätsverlust und mangelnde Transparenz
Gesetzliche Bestimmungen, z.B. Steckbrief und Informationspflicht § 11 TierschG
tiergerechter Versand: Verpackung werden nicht eingehalten und kontrolliert Rückversand nicht geregelt
Spontankäufe ohne Verstand/Information; Tierhalter kann Tier vor Kauf nicht in Augenschein nehmen
Diese Argumente brachten die Teilnehmer unter anderem gegen das Versandhandelsverbot:
Schnellere Abwicklung des Verkaufs / Bedarfsdeckung
Änderung der Gesellschaftsstruktur und Marktentwicklung
Tierschutzgerechter Versand und Rücktransport ist möglich
Versandhandel funktioniert, aber nur mit einer einheitlichen europäischen Regelung
Verbot des Versandhandels verhindern, besser Standards hoch setzen vgl. PAAG Pet advertising advice ray group, in vielen EU-Mitgliedsstaaten vorhanden, Zusammenarbeit
Wenn ZZF für Verbot eintritt, kommen die Tiere von benachbarten Ländern
Häufig kein Fachgeschäft in der Nähe
Kontrollierter Versand mit Konzept (vorbildlich handeln), Vorreiter in der Branche
Die Welt bleibt nicht stehen; wenn tierschutzgerechter Transport gesichert ist, sollte es erlaubt sein
Besser gestalten statt verbieten (ZZF sonst außen vor)
Niemand lernt mehr Tiere kennen; Artenvielfalt
Raritätenverkauf, größerer Markt
Verbot führt zu Rückgang der Heimtierpopulation, mehr Artenvielfalt möglich, angesichts „08/15-Sortiment“ im stationären Handel, breiteres Angebot, für alle verfügbar
Ideen, Anregungen & offene Fragen der Workshop-Teilnehmer:
Sollte B2C möglich sein, muss alles fest geregelt werden und § 11 komplett erfüllen, auch beim Halter; Prüfung Amtsveterinäre
Verkauf nur von Experten
Abgabe nur persönlich an Endkunden; Sachkundige Beratung für Endkunden wichtig
Änderung BGB: Sonderregelung für den Versandhandel mit lebenden Tieren: Organisation und Finanzierung des Rückversands immer durch den Versandhändler
Problemlösung für Rücksendung bei Fehllieferung
Nur zertifizierte Versender zulassen! Überprüfung durch Veterinäre
Wenn Versand, muss exakter Liefertermin und Rückversand durch Händler gewährleistet sein
Wenn Versand, Abholung der Tiere im stationären Handel, der ggfs. auch Rückversand organisiert (click and collect)
Änderung Tierschutzgesetz: Nachweis der Beteiligung an einem funktionierenden Rückholsystem als Voraussetzung für eine Erlaubnis gem. Paragraph 11 TischG eines Versandhändlers
Tiergerechter Rückversand ist (zumindest für Fische) problematisch, Dropshipments müssen unbedingt vermieden werden
Wenn Versandhandel, dann Lieferung nur an ausgewählte Abholstationen. Das begünstigt kurze Transportwege. Dort müssen die Tiere vom Endabnehmer abgeholt werden und dort kann dann auch eine fachliche Beratung zur Haltung erfolgen
Etablierung eines Online-Angebots in Kombination mit der Abholung beim stationären Zoofachhandel (kleine Auffanganlage außerhalb der eigentlichen Verkaufsräume)
How-to-Videos zum Verpacken etc.
Differenzierte Betrachtung nach Tiergruppen! Standards, Zertifizierung
Standards setzen, Empfehlungen aussprechen
Umfragen/Checklisten: wie groß ist das Aquarium, mit welchen Tieren soll eine Vergesellschaftung erfolgen
Lösung muss auf EU Ebene her
Der aktuelle ZZF-Grundsatz zum Thema
Der Versandhandel mit Tieren kann das Tierwohl gefährden. Online-Käufer haben keine Möglichkeit, die Tiere vor der Anschaffung in Augenschein zu nehmen und können nicht persönlich zu Haltung, Handling und Pflege beraten werden. Grundsätzlich empfiehlt der ZZF eine Vermittlung von Heimtieren mit persönlicher Übergabe und Beratung.
B2C: Der ZZF befürwortet die Regelung, dass der Versandhändler dazu verpflichtet wird, eine dem Tierschutz-Transportrecht entsprechende Lösung für Reklamationen etc. zu finden, also die tierschutzgerechte Verpackung und Abholung der Tiere beim Endkunden sicher zu stellen. Der Nachweis eines solchen Systems oder der Nachweis über eine dann wohl kostenpflichtige Beteiligung an einem solchen sollte zur Voraussetzung für eine Genehmigung für den Versandhandel mit lebenden Tieren an private Kunden gemacht werden.
C2C: Laut Tierschutztransportverordnung und übergeordneter EU Verordnung 1/2005 muss die Transportfähigkeit der Tiere gewährleistet sein. Jeder Ver- und Rücksender muss demnach in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein, um den Gesundheitszustand des Tieres einzuschätzen.
Der ZZF empfiehlt im C2C Bereich den Versandhandel mit Tieren zu regulieren: Der Anbieter von Tieren im Internet und in anderen Medien sollte identifizierbar sein. Zudem sollten die Tiere persönlich übergeben werden. Dabei kann der Tierfreund sich von der Seriosität des Anbieters überzeugen und der Vermittler sichergehen, dass er das Tier in verantwortungsvolle Hände gibt.
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