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Wasserstoffperoxid kann Sprengstoffgrundstoff sein – aktuelles Merkblatt mit neuen Kontaktdaten der Meldestellen

Ab 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 komplett ab. Im Zoofachhandel geht es dabei nahezu ausschließlich um Wasserstoffperoxid in Konzentrationen bis 12%, mithin nach Anhang I zur einschlägigen EU-Verordnung 2019/1148 im unproblematischen Bereich.

Ab 01.02.2021 ist die neue europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) in Kraft. Sie löst die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 komplett ab. Im Zoofachhandel geht es dabei nahezu ausschließlich um Wasserstoffperoxid in Konzentrationen bis 12%, mithin nach Anhang I zur einschlägigen EU-Verordnung 2019/1148 im unproblematischen Bereich. Dennoch sollten merkwürdig erscheinende Käufe oder Diebstähle an die jeweils zuständige Stelle gemeldet werden. Die neuen Adressen der zuständigen Stellen für die Meldung sind im aktuellen Merkblatt aufgelistet.

Bestimmte chemische Stoffe sind sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und können zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle, insbesondere terroristische Zwecke missbraucht werden. Häufig sind dies zugleich Alltagschemikalien, die zahlreiche legitime Verwendungszwecke haben (z.B. Ammoniumnitrat, Wasserstoffperoxid). So kann man etwa Wasserstoffperoxid (H2O2) aufkonzentrieren - dann ist es als Ausgangsstoff zur Sprengstoffherstellung geeignet.

Dateien:
Rundschreiben des BMI127 K
Aktueller Flyer Ausgangsstoffe1.0 M