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Nutzlose „Gewerberegister“__Achtung vor Adressbuch-Abofallen

Die „Abo-Fallen“ durch versteckt kostenpflichtige Eintragungen in nutzlose „Gewerberegister“ waren an dieser Stelle schon einmal Thema (siehe Link).

Der neueste Trick der Anbieter, die seit einiger Zeit in ihren „Angeboten“ nicht einmal identifizierbar sind, ist nun, in die Daten einen kleinen Fehler einzubauen. Das Ziel ist klar: Man korrigiert der „Fehler“, schickt das Machwerk zurück und sieht sich einem angeblich abgeschlossenen teuren Vertrag ausgesetzt. Wie immer ist bei solchen Machwerken, die in der Regel per Fax versandt werden, der angeblich zu zahlende Preis so gut versteckt, dass man ihn erst nach wiederholtem Lesen findet. Das ist aber unzulässig: Eine überraschende Entgeltklausel dieser Art führt nicht zur Zahlungspflicht (so auch schon der BGH, VII ZR 262/11).

RA Dietrich Rössel, Königstein