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Online-Umfrage__Beratungspflicht lässt zu wünschen übrig

Der unter Aquarianern bekannte Verein SAIA e.V. hat die Ergebnisse seiner Online-Umfrage zur Beratungspflicht im Zoofachhandel vorgestellt. 

Auch wenn die Ergebnisse nicht repräsentativ sind, deuten sie auf Schwachstellen hin. Der Umfrage zufolge hätten knapp zwei Drittel von 185 befragten Aquarianern keine ausreichende Beratung erhalten. Seit 1. August 2014 sind Zoofachhändler in Deutschland laut Tierschutzgesetz (§ 21 Abs. 5 Ziffer 2 TschG) verpflichtet, Kunden beim Erstkauf eines Wirbeltieres ein Informationsblatt mitzugeben.

Es bestehen erhebliche Zweifel an der Seriosität der Umfrage: Die Umfrage ist nicht repräsentativ. Außerdem wurde nicht abgefragt, ob die Aquarianer Erstkunden sind oder schon häufiger Zierfische im Zoofachhandel gekauft haben, die laut Vorschrift kein Informationsblatt erhalten müssen.Letzteres ist Tierkäufern meist nicht bekannt.

Der ZZF empfiehlt, Neukunden das Informationsblatt aktiv anzubieten und langjährige Aquarianer zumindest auf die Informationsblätter hinzuweisen.

Ergebnis der Umfrage: saia-online.eu/index.php/de/.