Artikelarchiv

Rassestandards__Gefährliche Hunde

Foto: succo/Pixabay

In Nordrhein-Westfalen gelten Bullterrier im Sinne des Landeshundegesetzes als gefährliche Hunde. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat in zwei Fällen entschieden, dass Mini-Bullterrier nicht als gefährliche Hunde einzustufen sind, auch wenn sie die Widerristhöhe, die in den Rassestandards festgelegt seien, geringfügig überschreiten.

Zwei Hundehalter hatten dagegen geklagt, dass ihre Mini-Bullterrier als gefährliche Hunde eingestuft wurden, weil sie diese Widerristhöhe geringfügig überschritten. Während das erstinstanzlich zuständige Gericht die Auffassung der Behörde noch stützte und die Tiere weiterhin als gefährliche Bullterrier einstufen wollte, gab das OVG den Klägern recht: Die Rassestandards seien als Soll- Bestimmung auszulegen und eine Überschreitung der dort festgelegten Widerristhöhe von etwa zehn Prozent sei regelmäßig unschädlich. Und auch wenn die Widerristhöhe mehr als zehn Prozent über den Rassestandards liege, müsse es dem Hundehalter möglich bleiben, den Beweis zu führen, dass die Überschreitung nicht auf einer Einkreuzung von Standard-Bullterriern zurückzuführen sei.

Da beide Hunde eine Widerristhöhe von bis zu 40 Zentimetern hatten und auch im Erscheinungsbild nicht dem Standard-Bullterrier entsprachen, wurde die Einstufung als „gefährlich“ durch das OVG aufgehoben.


Dietrich Rössel, Rechtsanwalt (Aktenzeichen 5 A 3227/17 und 5 A 1631/18)