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BNA__Gegen pauschale Sachkundeforderung für sogenannte „Exoten“

Bei Forderungen nach Sachkundenachweisen für einige Tierarten wird ausgeblendet, dass die Sachkunde bereits im Tierschutzgesetz gefordert wird. Foto: Kathrin Glaw

Als „nicht stichhaltig und für eine Verbesserung des Tierschutzes sogar kontraproduktiv“ bezeichnet der BNA die in Niedersachsen und Baden-Württemberg gestellten Forderungen nach einem Sachkundenachweis für „Exoten“- bzw. Reptilienhalter. 

Dabei, so der Bundesverbandes für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA), werde bei Forderungen nach einseitigen Regelungen für „Exoten“ bzw. Reptilien von der Politik verschwiegen, dass auch bei „Nicht-Exoten“ Missstände existieren; hier werde jedoch keine Notwendigkeit gesehen, Abhilfe zu schaffen. Verwunderlich sei der Vorstoß beider Bundesländer auch in Hinsicht auf die laufende EXOPET-Studie. Es wäre daher sinnvoll gewesen, die Ergebnisse abzuwarten, so der BNA.

Darüber hinaus sind aus Sicht des BNA die Veterinärämter bereits jetzt mit ihren Aufgaben so stark überlastet, dass ein Vollzug des Tierschutzgesetzes häufig an der Personalsituation scheitert. Den Veterinärämtern weitere Aufgaben aufzubürden würde folglich zwingend deren massive personelle und fachliche Verstärkung voraussetzen. Der BNA sieht daher in einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Politik, Wissenschaft, Verbänden und Tierärzten wesentlich sinnvollere Ansätze, den Tierschutz weiter zu entwickeln, ganz nach dem Motto: „Lenken, nicht verbieten!“