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Corona-Fonds__ZZF unterstützt Heimtierpfleger finanziell bei Klagen

Foto: WZF

Die uneinheitlichen Corona-Regelungen in den einzelnen Bundesländern sind für viele Heimtierpfleger nach wie vor ein großes Ärgernis. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe will nun Mitgliedern helfen, die gegen die Beschränkungen vor Gericht ziehen wollen.

Nachdem die zahlreichen Schreiben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) nicht zu der gewünschten Einsicht bei den politisch Verantwortlichen führten, hat der Vorstand des Verbandes nun einen Prozesskosten-Fonds zur Unterstützung von Mitgliedern in der Fachgruppe Heimtierpflege im Salon bereitgestellt, die gegen die Corona Rechtsverordnung ihres Landes klagen wollen. Dies teilte der Verband nun mit. Klagerecht haben nur direkt betroffene Inhaberinnen und Inhaber.

Der ZZF bietet demnach an, die Klage inhaltlich zu begleiten und über den Fonds einen Teil des Prozesskostenrisikos für ein Unternehmen pro Bundesland zu tragen. Mit einem Prozesserfolg sei allen in dem jeweiligen Bundesland ansässigen Heimtierpflegesalons geholfen, so der Verband. Ob eine Klage gegen Maßnahmen eines bestimmten Bundeslandes sinnvoll ist und Aussicht auf Erfolg hat, müsste zunächst über die ZZF-Geschäftsstelle als auch anwaltlich geprüft werden.

Pflegerin klagte

In Baden-Württemberg hat eine Heimtierpflegerin, die nicht Mitglied im ZZF ist, eine Klage am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eingereicht. ZZF-Mitglieder, die in anderen Bundesländern ebenfalls klagen wollen und Unterstützung wünschen, können sich an die Geschäftsstelle wenden unter Telefon 0 61 1 / 44 75 53 0 oder per E-Mail an info@zzf.de.

In Bayern dürfen Heimtierpfleger mit tierärztlicher Empfehlung arbeiten. Allerdings habe sich das noch nicht zu allen Heimtierpflegern, Kreisen und Tierärzten herumgesprochen, so der ZZF. Einige Tierhalter hätten Schwierigkeiten, von ihren Tierärzten ein Attest zu erhalten, weil diese die Arbeit der Heimtierpfleger nicht als Gesundheitsprophylaxe anerkennen.

Kammer appelliert an Tierärzte

Um zwischen Heimtierpflegern und örtlichen Tierärzten eine unkomplizierte Zusammenarbeit zu fördern, hat der ZZF sich an die Landestierärztekammer Bayerns gewandt: Diese hat auf ihrer Website ein Schreiben des ZZF veröffentlicht, in welchem der Verband den Beruf des Heimtierpflegers erläutert und an Tierärzte appelliert, eine reibungslose Abwicklung mit Hundefriseuren zu unterstützen. Von Bedeutung ist die Liste der relevanten Hunde, für die Tierärzte eine Schur empfehlen sollen.

Heimtierpfleger können bei der Einrichtung von effizienten Prozessen mit Tierärzten ab sofort auf die Homepage der Landestierärztekammer verweisen.