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Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive Arten

Die Bundesregierung hat diese Woche neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten auf den Weg gebracht.

Die Bundesregierung hat diese Woche neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt vor invasiven Arten auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss ein entsprechendes Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten.

Der ZZF erinnert, dass die Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 bereits am 14.07.2016 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Ein Zukauf der Arten war auch in Deutschland seitdem nicht mehr zulässig. Altbestände dürfen noch bis zum 13.07.2017 an Privatpersonen verkauft werden.

> Unionsliste invasive gebietsfremde Arten

> Pressemeldung des BMUB