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Zoofachgeschäfte bleiben offen - Heimtierpfleger dürfen nicht in allen Bundesländern weiterarbeiten

Zoofachgeschäfte dürfen in allen Bundesländern geöffnet bleiben und ihr übliches Sortiment anbieten. Auch Tiere und andere Randsortimente dürfen weiterhin verkauft werden, wenn Tierbedarf der Sortiments- und Umsatzschwerpunkt ist. Nach heutigem Stand dürfen Hundesalons während des Lockdowns in den meisten Bundesländern geöffnet bleiben. Gemäß den uns vorliegenden Informationen wurden Verbote in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, im Saarland und in einzelnen Kreisen in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der ZZF hat diese Bundesländer angeschrieben.
Zoofachgeschäfte dürfen in allen Bundesländern geöffnet bleiben und ihr übliches Sortiment anbieten. Auch Tiere und andere Randsortimente dürfen weiterhin verkauft werden, wenn Tierbedarf der Sortiments- und Umsatzschwerpunkt ist.
Nach heutigem Stand dürfen Hundesalons während des Lockdowns in den meisten Bundesländern geöffnet bleiben. Gemäß den uns vorliegenden Informationen wurden Verbote in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, im Saarland und in einzelnen Kreisen in Sachsen-Anhalt ausgesprochen. Der ZZF hat diese Bundesländer angeschrieben.
Hier finden Sie die Links zum Bund-Länder-Beschluss und zu den Regelungen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer gemäß unserer Recherche:
Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020
Baden-Württemberg
Aktualisierte Verordnung noch ausstehend - zuvor schon scharfe Restriktionen
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Auslegungshinweise, siehe S.22 zu Hundesalons
Mecklenburg-Vorpommern
Keine konsolidierte Lesefassung
Verweis auf Bund-Länder-Beschluss vom 13.12.2020
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen:
Sachsen-Anhalt
Schleswig Holstein
Thüringen