Berlin__Entwurf für neues Tierschutzgesetz liegt vor

Foto: Deutscher Bundestag/Julia Nowak-Katz

Der mit Spannung erwartete Referentenentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes liegt vor. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe bereitet sich auf die Kommentierung für die Heimtierbranche relevanter Regulierungen vor.

Im Online-Handel mit Heimtieren soll die Identität der Anbieter offengelegt werden, um betrügerisches Handeln zu unterbinden und die Rückverfolgbarkeit bei Tierschutzverstößen zu erhöhen. Qualzuchtmerkmale werden definiert und ein Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen festgeschrieben. Bei Tierbörsen unter Beteiligung von gewerbsmäßigen Züchtern, Haltern oder Händlern soll eine Kontrolle vor Ort verbindlich werden.

Weiterhin sind Ermächtigungsgrundlagen für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geplant: Für den Online-Handel mit lebenden Tieren, für das verpflichtende Führen von Bestandsbüchern zu Tieren und die verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen.

Kurz später verschickte das BMEL ein Schreiben, in welchem es den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe und alle weiteren Verbände bittet, eine grundsätzliche Stellungnahme zu einer Positivliste, einem Importverbot von Wildfängen für den Heimtiermarkt sowie einer weiteren Verschärfung der Kontrollen von Tierbörsen abzugeben.