Fachseminar__Artenschutz im Zoofachhandel

Dieses Seminar soll speziell mit Blick auf den Zoofachhandel etwas Licht in den Paragraphendickicht rund um artengeschützte Tiere zu bringen.

Am 23. November findet in Schneverdingen ein Fachseminar „Internationaler Artenschutz II – Buchführungs-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten im Zoohandel“ statt. Dazu lädt die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) und der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Hannover-Hildesheim, ein. Anmeldeschluss ist am 2. November.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV), die EU-Artenschutzverordnung und das Tierschutzgesetz enthalten u.a. Regelungen, die den Handel und die Haltung besonders geschützter Tiere reglementieren. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich z.B. um Nachweispflichten, Vermarktungsverbote, Buchführungspflichten, Kennzeichnungsregelungen, Besitzverbote und Tierhaltungsvorschriften. Die gesetzlichen Bestimmungen greifen ineinander und sind komplex. Dieses Seminar soll dazu dienen, speziell mit Blick auf den Zoofachhandel etwas Licht in dieses Paragraphendickicht zu bringen. Dafür sollen die rechtlichen Grundlagen vermittelt sowie ein Erfahrungsaustausch und Fachdialog zu diesem Thema ermöglicht werden.

Das Seminar richtet sich an Zoofachhändler, Fach- und Genehmigungsbehörden, Umwelt- und Naturschutzverwaltungen und sonstige Interessierte. Die Teilnahmegebühr beträgt 85,00 Euro (inkl. Mittagessen sowie Tagungsgetränke).

Kontakt:

Sabine Schreiber

Telefon: 05199/989-70

Telefax: 05199/989-95

Mail: sabine.schreiber@nna.niedersachsen.de

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