Länder ändern Verordnungen__Fast alle Heimtierpfleger dürfen wieder arbeiten

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Fast alle Heimtierpfleger in Deutschland dürfen während des Lockdowns nun wieder arbeiten. Jene Länder, wo das bislang nicht möglich war, haben ihre Verordnungen angepasst. Einige Gerichtsurteile sowie die Bemühungen des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe hatten die Politik zu Nachbesserungen gedrängt.

In Sachsen-Anhalt wurde die entsprechende Länderverordnung am 25. Januar dahingehend geändert, dass Heimtierpflege-Salons bei Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften wieder öffnen dürfen. Zum selben Ergebnis kommt es in Niedersachsen, wo die bestehende Verordnung nun in diesem Sinne ausgelegt wird.

Die rechtliche Situation in Baden-Württemberg wurde mit der neuen Verordnung zum 25. Januar geklärt, nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einem Eilantrag einer Hundesalonbetreiberin stattgegeben hatte. Nunmehr ist der Betrieb eines Hundesalons erlaubt, sofern das Tier vom Kunden kontaktarm und innerhalb eines festen Zeitfensters abgegeben und nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Kunde darf bei der Behandlung nicht anwesend sein.

Verband klärt auf

In zahlreichen Schreiben an die Landesministerien hatte der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) über die Tätigkeiten des Heimtierpflegers als wichtigen Beitrag zum Wohlergehen von Hunden aufgeklärt. Zudem hatte der Verband einen Prozesskosten-Fonds zur Unterstützung von Mitgliedern in der Fachgruppe Heimtierpflege im Salon bereitgestellt, die gegen die Corona Rechtsverordnung ihres Landes klagen wollten.

Einschränkungen in Bayern

Einige Landkreise legen die Verordnungen ihres Landes immer noch so aus, als wäre die Tätigkeit von Hundefriseuren untersagt. In Bayern dürfen Heimtierpfleger oftmals nur mit tierärztlicher Empfehlung arbeiten, zum Teil wird selbst das von den Behörden nicht akzeptiert. Um zwischen Heimtierpflegern und örtlichen Tierärzten eine unkomplizierte Zusammenarbeit zu fördern, hat der ZZF sich an die Landestierärztekammer Bayerns gewandt: Diese hat auf ihrer Website ein Schreiben des ZZF veröffentlicht, in welchem der Verband den Beruf des Heimtierpflegers erläutert und an Tierärzte appelliert, eine reibungslose Abwicklung mit Hundefriseuren zu unterstützen.

Von Bedeutung ist die Liste der relevanten Hunde, für die Tierärzte eine Schur empfehlen sollen. Heimtierpfleger können bei der Einrichtung von effizienten Prozessen mit Tierärzten ab sofort auf die Homepage der Bayerischen Landestierärztekammer verweisen. Zudem bietet der ZZF seinen Mitgliedern Hilfe an, wenn diese gegen Beschränkungen vor Gericht ziehen wollen.