ZZF schlägt Alarm__Bundesrat diskutiert pauschales Importverbot für Wildtiere

Sitz des Bundesrates: das Preußische Herrenhaus in Berlin. Foto: Bundesrat

Anfang November diskutiert der Bundesrat über ein pauschales Importverbot von Wildtieren. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe versucht diesen Schritt zu verhindern.

Am 5. November 2021 wird sich der Bundesrat mit einem Entschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein zu Wildtierimporten beschäftigen. Wie der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) mitteilt, wurde dieser Antrag mit dem Titel „Wildtierimporte regulieren - Wilderei, Wildfänge und Artensterben wirksam bekämpfen“ am 21. Oktober in der Sitzung des federführenden Bundesratsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz auf Betreiben der Länder Berlin und Hessen deutlich verschärft und mehrheitlich beschlossen. Die Änderungen würden zu einem pauschalen Importverbot für Wildtiere führen.

Der ZZF lehnt den Entschließungsantrag entschieden ab und steht seit dem Bekanntwerden des Antrags im intensiven Austausch mit Politikern und anderen Verbänden. Der Verband versendet eine Stellungnahme an die Regierungsmitglieder aller Länderparlamente mit dem Aufruf, diesem Entschließungsantrag keinesfalls zuzustimmen.

Auch Nachzuchten betroffen

Der Verband betont zwar, den illegalen Handel mit lebenden Tieren „selbstverständlich abzulehnen“. Dieser Entschließungsantrag des Bundesrates hätte jedoch zur Folge, dass nicht nur der Handel mit Wildfängen verboten würde, die direkt aus dem Ursprungsland in die Europäische Union eingeführt werden, sondern auch der Importhandel mit Wildtieren erheblich erschwert würde, die als Nachzucht von Wildfängen in andere Länder importiert und von dort legal exportiert wurden. Dies würde den Artenschutz konterkarieren, sich nachteilig auf die Biodiversität auswirken, dem Naturschutz und der lokalen Bevölkerung in den Ursprungsländern schaden und den Heimtierzucht- und Großhandel sowie den Zoofachhandel schädigen, so der ZZF. Zugleich würde Deutschland seinen Einfluss auf die Vertragsstaaten von Cites schwächen und seinen Einfluss bei der Umsetzung des Artenschutzübereinkommens in der Europäischen Union verlieren.
 
Zur Einordnung: Der Bundesrat kann mit einem Entschließungsantrag der Bundesregierung seine Auffassung zu einem bestimmten Thema darlegen und Gesetzgebungsverfahren anstoßen. Die Entschließung ist rechtlich aber keineswegs verbindlich und hat lediglich auffordernden Charakter.