Urteil__Tierarzt haftet bei bloßem Aufklärungsmangel

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Das Oberlandesgericht München hat in zweiter Instanz bestätigt, dass ein Tierarzt auch dann auf Schadenersatz haftet, wenn er über die Risiken einer Behandlung, die er fehlerfrei durchgeführt hatte, nicht ausreichend aufgeklärt hat.

Ein Tierarzt hatte das zu behandelnde Tier mit einer homöopathischen Spritze behandelt. In der Folge verstarb das Tier. Das Gericht ging zwar davon aus, dass die Behandlung dem Grundsatz nach fehlerfrei durchgeführt wurde. Der Tierarzt habe aber die Tierhalterin über die offenbar erheblichen Risiken nicht ausreichend aufgeklärt.

Diese mangelnde Aufklärung sei als Verschulden anzusehen, so dass der Tierarzt für den Schaden hafte, der auf dieser mangelhaften Aufklärung beruhe. Tierhaltern ist also zu raten, sich vorab nach Risiken und alternativen Behandlungsmethoden zu erkundigen. Tierärzte sollten immer auf Alternativen und Risiken hinweisen und sich die Aufklärung bestätigen lassen.

Dietrich Rössel, Rechtsanwalt (Aktenzeichen 1 U 3011/19)