(jlp). Eine reine Kleintierhaltung in einem reinen Wohngebiet ist regelmäßig völlig unproblematisch und zulässig. Für die Haltung exotischer Tiere gilt dies aber nicht unbedingt. So liegt in der Haltung von neun Kakadus eine extensive Tierhaltung, die sich nicht in einem reinen Wohngebiet verwirklichen lässt. Für solche Vögel, die gerne durch ein eigenwilliges wie lautes Rufverhalten auffallen, ist das reine Wohngebiet nicht zulässig. Bei Nachbarschaftsbeschwerden muss der Vogelhalter seine Tiere abschaffen.
Oberverwaltungsgericht Münster, Az.: 2 B 1196/13