Bundestierärztekammer__Erklärt tierärztliche Gebührenordnung

Nachdem Medienberichte impliziert hatten, Tierärzte würden Heimtierhalter mit unterschiedlich hohen Behandlungskosten „über den Tisch ziehen“, sieht sich die Bundestierärztekammer genötigt, die tierärztliche Gebührenordnung (GOT) zu erklären. 

Tierärzte müssen alle Leistungen nach der durch ein Bundesgesetz festgelegten Tierärztlichen Gebührenordnung, der GOT, abrechnen. Diese listet als überschaubare Richtlinie rund achthundert tierärztliche Einzelleistungen und Behandlungsmaßnahmen mit dem dazugehörigen Gebührensatz für alle Tierärzte einheitlich auf. „Allerdings kann die GOT keine Endpreise enthalten, da die verschiedenen Einzelpositionen wie z. B. Untersuchung, Katheter legen, Infusion, Blutentnahme oder verbrauchte Arzneimittel variieren“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

Die einzelnen Leistungen können dabei nach dem einfachen, zweifachen und dreifachen Gebührensatz abgerechnet werden, was sich nach verschiedenen Faktoren richte. Die BTK rät Heimtierhaltern, den Tierarzt auf die voraussichtlichen Kosten anzusprechen. Dabei sei jedoch zu beachten: Ein Tier ist ein Lebewesen – einen verbindlichen Kostenvoranschlag wie bei einer Handwerkerrechnung kann es nicht geben!