Gechippt, registriert und kastriert__Hamburg erlässt Verordnung zum Katzenschutz

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Der Hamburger Senat hat eine Katzenschutzverordnung erlassen: Ab Anfang des kommenden Jahres müssen freilaufende Hauskatzen gechippt, registriert und kastriert sein.

Am 1. Januar 2026 tritt im gesamten Hamburger Stadtgebiet eine Katzenschutzverordnung in Kraft. Wie die Hansestadt mitteilt, soll die neue Regelung die unkontrollierte Vermehrung der rund 10.000 in Hamburg freilebenden Katzen verringern.

Wer seine Katze ausschließlich drinnen hält, muss nichts weiter unternehmen. Dagegen muss jeder Freigänger ab einem Alter von fünf Monaten bis zum 31. Dezember 2025 verpflichtend gechippt, registriert und kastriert sein. Beim Chippen und Registrieren gehe es darum, Hauskatzen von freilebenden Katzen unterscheiden zu können, heißt es in einer Veröffentlichung der Stadt. Dadurch gelangten Fundtiere auch schneller zurück.

Weniger Unfälle im Straßenverkehr

Bei kastrierten Katzen reduzierten sich aggressives Verhalten und Revierkämpfe und auch das Unfallrisiko im Straßenverkehr sinke, wenn das Interesse an der Paarung fehlt.

Die Kosten bei den Tierärzten für das Chippen und Kastrieren müssen die Halter selbst tragen, das Registrieren von Haustieren ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den gängigen Anbietern wie Tasso oder Findefix kostenfrei.

Bei nicht kastrierten beziehungsweise nicht gechippten Freigängern könne eine behördliche Anordnung erlassen werden, die mit Verwaltungsgebühren verbunden ist und ein Zwangsgeld nach sich ziehen kann, teilt die Stadt mit.