Hitzefalle Auto__Was im Notfall getan werden darf

Immer wieder sterben Hunde, die von ihren Haltern im heißen Auto zurückgelassen wurden. Foto: Tasso e.V.

Vor allem für Hunde können die hohen Temperaturen schnell zur Lebensgefahr werden. Und zwar dann, wenn ihre Halter die Tiere im Auto zurücklassen. Die Tierschutzorganisation Tasso e.V. erklärt, was getan werden darf, wenn sich ein Hund in einer solchen Notlage befindet.

Erste Anzeichen eines Hitzschlages bei Hunden sind Unruhe, eine weit herausgestreckte Zunge, Taumeln und Erschöpfung. Im fortgeschrittenen Stadium kann der Hitzschlag zu einem Schockzustand, Bewusstlosigkeit und nicht selten sogar zum Tod führen. Ein Tier, das Symptome eines Hitzschlages zeigt, muss so schnell wie möglich von einem Tierarzt behandelt werden.

„Feuerwehr oder Polizei dürfen in solchen Situationen in jedem Fall eingreifen“, erklärt Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation Tasso e.V. „Aber auch verantwortungsbewusste Mitmenschen sind ausdrücklich aufgefordert, sich für das Leben des Tieres einzusetzen.“

Doch was kann der aufmerksame Passant tun und was darf er überhaupt? Für das Verhalten in einem solchen Ernstfall gibt Tasso folgende Tipps:

- Steht das Auto auf dem Parkplatz eines Geschäfts oder ähnlichem, lassen Sie den Halter ausrufen.

- Informieren Sie die Polizei oder die Feuerwehr.

- Notieren Sie sich alle wichtigen Daten: Datum, Ort, Uhrzeit, Automarke, Farbe und Kennzeichen des Wagens.

- Dokumentieren Sie den Vorfall mit Fotos.

- Suchen Sie Zeugen, die die Geschehnisse bestätigen können, und notieren Sie sich deren Telefonnummer und Anschrift.

- Erstatten Sie zur Sicherheit Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Wenn die Situation für den Hund lebensbedrohlich und so eilig ist, dass nicht länger auf Polizei oder Feuerwehr gewartet werden kann, darf der Hund selbst befreit werden. Dabei gilt es jedoch, äußerste Vorsicht walten zu lassen. Denn: Um das Tier zu befreien, ist es unumgänglich, fremdes Eigentum zu beschädigen. Darum ist es ratsam, dem Wagen so wenig Schaden wie möglich zuzufügen und weder Front- noch Heckscheibe, sondern besser ein Seitenfenster einzuschlagen.

Der Helfer muss jedoch damit rechnen, dass der Fahrzeughalter später Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten wird. In diesem Fall können sich Betroffene auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB berufen. Umso wichtiger ist es, die Polizei zu verständigen und Telefonnummer und Anschrift von Zeugen zu notieren. Die entstandenen Kosten eines notwendigen Polizei- oder Feuerwehreinsatzes hat nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundehalter zu tragen. Denn schließlich trägt er die Verantwortung für das, was er seinem hilflosen Vierbeiner zumutet. Und er verstößt gegen das Tierschutzgesetz, wenn er sein Tier die Hitze des heißen Fahrzeuges aushalten lässt.

Das hat auch kürzlich ein Münchner Gericht (1115 OWi 236 Js 193231/17) festgestellt und eine Hundehalterin zur Verantwortung gezogen, die ihrem Rottweiler-Doggen-Mischling erhebliche Qualen bereitet hat, als sie ihn etwa 30 Minuten im Auto zurückgelassen hatte. Die Tierhalterin muss wegen dieses Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz nun eine Geldbuße zahlen.

Um umfangreich über das Thema „Hund im Backofen“ aufzuklären, bietet Tasso Plakate und Informationskarten zum Bestellen und Herunterladen an. Darüber hinaus hat der Verein einen Aufklärungsfilm veröffentlicht, in dem ein Mitarbeiter den Selbstversuch im heißen Fahrzeug gewagt hat. Beides ist zu finden unter www.tasso.net/Hund-im-Backofen.