Urteil__Amphibienschutzzaun darf bleiben
Das Verwaltungsgericht Berlin stufte einen Zaun, der die Einwanderung von Wechselkröten auf ein Baugrundstück vermeiden sollte und auch Feldlerchen beeinträchtigen könnte, als rechtmäßig ein.
Ein Bauunternehmen hatte den Amphibienschutzzaun aufgestellt; das zuständige Bezirksamt ordnete die Beseitigung der Barriere an. Hiergegen ging das Bauunternehmen gerichtlich vor und war – zunächst im Eilverfahren – erfolgreich: Zwar ging das Gericht davon aus, dass das umzäunte Gebiet ein potenzieller Lebensraum der Wechselkröte sei, zumal es ganz in der Nähe ihres Laichgewässers liege. Die Kröten – falls sich noch welche auf dem Grundstück befänden – würden aber nicht auf dem Baugrundstück eingesperrt: Der Zaun sei so konstruiert, dass die Tiere ihn in einer Richtung – nämlich aus dem Grundstück hinaus – passieren könnten. Damit sei das Argument des Bezirksamtes, sie seien eingesperrt und könnten damit leichter Fressfeinden zum Opfer fallen, nicht relevant.
Auch werde die Feldlerche nicht erheblich durch den Zaun beeinträchtigt. Zwar seien Feldlerchen Bodenbrüter und der Zaun könne ihre Sicht auf Fressfeinde einschränken. Allerdings hätten zwei Brutpaare ihre Nester behalten; eine etwaige Störung sei daher jedenfalls nicht populationsrelevant. Az.: VG 24 L 157/23)
Dietrich Rössel, Königstein