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Arbeitsrecht__Keine Videoüberwachung am Arbeitsplatz
(jlp). Eine Firma, die ihre Mitarbeiter dauerhaft per Video überwacht, handelt rechtswidrig und muss ihren Mitarbeiter für diese Verletzung Schmerzensgeld (hier: 3.500 Euro) bezahlen.
Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 22 Ca 9428/12
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