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Corona-Einschränkungen__Groomer dürfen wieder arbeiten

Hessen und das Saarland haben die Salon-Schließung aufgehoben. Foto: WZF

Seit Montag dürfen auch in Hessen und dem Saarland Heimtierpfleger unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene-Vorschriften ihre Salons wieder öffnen. Beide Landesregierungen haben die Einschränkungen aufgehoben.

In den meisten Bundesländern durften die Heimtierpfleger arbeiten, auch wenn vielerorts die Kunden fortblieben. Nur in Hessen und dem Saarland sahen die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie vor, dass die Salons geschlossen bleiben müssen. Nun atmen die Groomer in diesen beiden Bundesländern auf. Die Regierungen in Wiesbaden und Saarbrücken haben die Maßnahmen mit Wirkung ab Montag, 4. Mai, gelockert. Die hessische Landesregierung erlaubt den Salonbetrieb ausdrücklich. In der Neufassung der saarländischen Rechtsverordnung vom 2. Mai sind die Salons nicht unter jenen Branchen aufgeführt, die ihre Geschäfte noch ruhen lassen müssen. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass Groomer wieder öffnen dürfen.

Vor der Lockerung hatten einige Heimtierpflegerinnen versucht, mit Eilanträgen gerichtlich gegen die Schließung ihrer Salons vorzugehen. Noch am Donnerstag, 30. April, wies das Verwaltungsgericht in Kassel den Antrag einer Heimtierpflegerin ab, die seit dem 17. März ihren Salon und ihre Hundeschule geschlossen halten musste. Die Frau pochte auf ihr Recht auf freie Berufsausübung. Das Gericht stellte den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems jedoch über die Grundrechte der Frau.