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Schmerzensgeld__Haftung für den Hund in einer Hundepension

(jlp). Gibt ein Tierhalter seinen Hund für mehrere Tage in eine Terpension und beißt dort dieser Hund den Pensionsinhaber in die Ober- und Unterlippe, als er diesen Hund nach einem Spaziergang ableinen will, so ist ein Anspruch des Hundepensionsinhabers auf Schmerzensgeld gegen den Hundehalter grundsätzlich gegeben. Ein Ausschluss der Tierhalterhaftung nach den Grundsätzen des Handelns auf eigene Gefahr kommt nicht in Frage. Auch der Umstand, dass während der Unterbringungszeit nur der Pensionsinhaber Einfluss auf den Hund hat nehmen können, schließt die Tiergefahr des Hundes nicht aus. Ein für die Verletzung ursächliches Fehlverhalten kann aber im Wege des Mitverschuldens zu einer Anspruchsminderung führen.

Bundesgerichtshof, Az.: VI ZR 372/13